Medizinische Gutachten

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Hilfe bei der Antragsstellung von Vorsorge- und Rehabilitations-Leistungen
Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen im Vorfeld und nach Eintreten einer Krankheit gehören zu den Leistungen, die früher unter dem Begriff „Gesundheits-Kur“ üblich waren. Vorsorgemaßnahmen sollen den Eintritt oder die Fortschreitung einer Erkrankung vorbeugend entgegenzuwirken. Auch Rehabilitationsleistungen sollen Krankheitsfolgen mindern.

In der Regel sind neben den teilnehmenden gesetzlichen Krankenversicherungen auch die gesetzliche Rentenversicherung, die Versorgungsverwaltung, die gesetzliche Unfallversicherung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die Sozialhilfeträger (§ 6 SGB IX) die zuständigen Leistungsträger der medizinischen Rehabilitation. Nach dem Antragseingang klären die Leistungsträger wird die Zuständigkeit untereinander ab.

Reha- und Kurgutachten

 

Bei der medizinischen Rehabilitation wird versucht, einen die Erwerbsfähigkeit bedrohenden psychischen oder physischen Gesundheitsschaden mit medizinischen Maßnahmen zu mildern. Das Ziel ist, eine eventuelle Erwerbsminderungsrente zu vermeiden. Bei Fällen der gesetzlichen Unfallversicherung, wäre die Zielsetzung, durch Berufstätigkeit entstandene Schäden (anerkannte Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten) zu therapieren.

Spezielle und andere Formen medizinischer Rehabilitation gibt es auch für Menschen, die nicht, noch nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z.B. Kinder, Jugendliche oder auch Menschen im fortgeschrittenem Alter) oder für Mütter und Väter (Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sowie eine  Mutterkur).

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte direkt nach einem Krankenhaus-Aufenthalt erfolgen und stellt somit eine besondere Form der medizinischen Rehabilitation dar. Oft wird eine  Anschlussheilbehandlung beispielsweise nach Operationen verordnet, damit die Arbeitsfähigkeit oder die vorangegangene Leistungsfähigkeit wieder annähernd oder nahezu vollständig erreicht wird.

Eine medizinische Rehabilitation kann man in einer ambulanten Einrichtung oder in einer Rehabilitations-Einrichtung (ehemals „ Kur-Klinik“ ) durchführen.

Nehmen Sie bitte diesbezüglich mit uns Kontakt auf.